„Kannst Du deine Feinde nicht besiegen, umarme sie“, rät ein chinesisches Sprichwort. Ein Rat, der uns bei der Diskussion um digitale Newsletter-Verteiler in den Sinn kam.
Die Unsicherheit ist groß, ob die bislang angeschriebenen Empfänger von gemailten Newslettern weiterhin adressiert werden dürfen (siehe dazu auch unser Artikel Newsletter: Das Kind im Bade lassen). Um auf Nummer Sicher zu gehen, versuchen viele Firmen, personenbezogene Daten neu zu verifizieren. Im Consumer-Bereich laufen dafür Gewinnspiele mit vereinzelt irrwitzigen Gewinnen. Im B2B-Bereich schreiben viele Absender von Newslettern die bisherigen Empfänger an und bitten um (erneute) Bestätigung ihrer Daten. Manche dieser Mails sind gut getextet; die meisten langweilig bis abschreckend. Kaum ein Absender nutzt die Gelegenheit für Marketing in eigener Sache. Warum eigentlich nicht?
Aus der Not eine Tugend machen
Fakt ist, dass die analoge Ansprache von potenziellen wie bestehenden Kunden erlaubt ist. Man nennt das schlicht Werbung. Schon die Marktschreier im Mittelalter testeten lautstark, welche Botschaft die meisten Menschen anlockt. Seit diesen Urzeiten der Werbung suchen kreative Köpfe immer wieder Anlässe, um zu werben. Nun bietet die DSGVO derer viele, aber die Kreativen (und leider auch deren Auftraggeber) sehen meist nur den Ekelfaktor des Datenschutzes.
Dass das auch anders geht, haben die Werber eines namhaften Haushaltsgeräte-Herstellers mit einem postalischen Kundenmailing bewiesen. Die Wuppertaler baten mit dem Verweis auf die Reduktion von Papier sehr sympathisch und authentisch um eine Anmeldung zum digitalen Newsletter. Selbst an eine vertrauenerweckend gestaltete Landing Page hatten sie gedacht. Bei der „letzten Meile“, nämlich der Dateneingabe, schossen sie dann aber leider übers Ziel hinaus. Denn warum man für die Bestellung eines digitalen Newsletters auch seine Postanschrift angeben soll, erschloss sich vermutlich vielen Empfängern der postalisch zugestellten Werbung nicht. Es wäre interessant zu erfahren, wie hoch die Conversion Rate war. Ob sie ohne diesen Adressabruf höher gewesen wäre? Die Tücke steckte hier also im digitalen Detail der Datenerhebung. Vermutlich war die Begehrlichkeit des besonders an Hausbesuchen interessierten Vertriebs zu groß.
Die Werbung ist tot. Es lebe die Werbung!
Der Ansatz indes war gut und bewies den Kunden auch das Umweltbewusstsein des Mittelständlers. Ganz nebenbei konnte man so sogar einen weiteren Beleg seiner Corporate Social Responsibility geben. Eine prinzipiell durchaus nachahmenswerte Idee!
Wer also eine Datenbank mit Mail-Adressen verwendet, deren Herkunft er nicht DGSVO-konform belegen kann oder/und auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte über eine analoge Werbeaktion nachdenken. Doch bitte nicht lieblos. Vielmehr sollte auch das genutzt werden, um das Marketing und den Vertrieb zu beflügeln. Und hier sei die Werbung in eigener Sache gestattet: Auch, wenn Alldesign insbesondere als Agentur für Online-Marketing bekannt ist, sind die Berater, Gestalter und Redakteure allesamt auch in der analogen Welt beheimatet.
Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel „Newsletter: Das Kind im Bade lassen.“