Bereits 2018 mit den neuen DSGVO-Regeln erwartet, starten nun erst die Abmahnwellen, die der Gesetzgeber möglichst verhindern wollte. Leider finden gierige Anwälte aber immer Lücken im System, wenn es darum geht, schnelles Geld zu verdienen.
Was läuft falsch?
Wir erhalten vermehrt Anfragen von Kunden, die für die Nutzung von Google Fonts abgemahnt werden. Dies ist ungewöhnlich, da Google Schriften in den Alldesign Webs ausschließlich lokalisiert zum Einsatz kommen. Also ohne die Nutzung der Google „Cloud“ zu berichten und damit das Nutzerverhalten von Website Besuchern offen zu legen. Wie kann das also sein?
Das Geheimnis ist der Google reCaptcha (Haben Sie schon mal Zebrastreifen, Ampeln, LKWs, etc. erkennen müssen?): Aktuell gibt es kaum bessere Lösungen, zahlreiche Standard-Bereiche einer Website (Login, Formulare, Kommentare etc.) abzusichern als den Google reCaptcha. Ein automatisiert zu installierendes System, welches unauffällig und kostenfrei für den Kunden im Hintergrund der Website agiert. Aber dennoch lädt dieser zwei Google Schriften aus der Google Cloud auf jeder Seite des Auftritts und ermöglicht so, die Nutzung der Website zu dokumentieren. Das ist die altbekannte DSGVO-„Lücke“, um die es aber seit neuestem geht.
Die Möglichkeiten für unseren Kunden
Nun kann man ein System installieren, welches aktuell nicht im Fokus der profitsüchtigen Anwälte steht. Die meisten kostenfreien Tools kommen aber fast ausschließlich aus den USA oder sind aufwendig zu installieren, was die Installationskosten schnell in vierstellige Dimensionen befördert. Da ist die Abmahnung von ca. 220.- Euro tatsächlich die deutlich günstigere Lösung… UPDATE: und sind somit auch nicht unbedenklich einzusetzen. Eine neue deutsche Lösung arbeitet nach dem Abo Prinzip für 9.- Euro monatlich. Beides in 2 Std. zu implementieren. Individuell programmierte Lösungen erfordern mehrstündige oder sogar mehrtägige Aufwände, weshalb diese eher ungeeignet sind.
Zumal die Abmahnung des Anwalts mit einem Datenschutz-Auskunftsersuchen einhergeht. Das heißt, die Komplizin… Klientin des Abmahn-Anwalts erbittet eine genaue Darstellung, welche Informationen bei Ihrem bzw. dem automatisierten Scanner… Besuch der Website an Google übertragen wurde. Das bedingt eine genaue Recherche der Website-Statistik und eine datenschutzkonforme Auskunft an den Anwalt. Aufwand der ebenso wieder Zeit und Geld verschlingt.
Keine Lösung in Sicht?
Mit dem Zahlen der Abmahnung hat man zwar eine kostengünstige Lösung, die alle weiteren Aufwände obsolet werden lässt, aber der nächste Anwalt kommt bestimmt. Oder man nutzt Formschreiben einer renommierten IT-Rechtskanzlei und fechtet die Abmahnung an. Mehr dazu findet man in dem sehr guten Überblick der IT-Rechts-Kanzlei: „Abmahngeddon“ – wie kann das nach bald zwei Jahren Anti-Abmahngesetz sein?.
Fazit: Was empfiehlt Alldesign, wie geht es weiter?
Wir sind Marketing-Spezialisten. Erfahrungsgemäß kennen wir uns auch mit dem rechtlichen Umfeld von Websites aus. Aber wir können und dürfen unsere Kunden nicht juristisch beraten. Und jeder Kunde denkt anders und bewertet sein unternehmerisches Risiko individuell. Somit können wir hier auch keine allgemein gültigen Empfehlungen aussprechen. Aber melden Sie sich gerne bei uns und wir unterstützen Sie fallbezogen.
In Zukunft rechnen wir mit weiteren destruktiven Abmahnungen unter dem Deckmantel der DSGVO. Wir werden unser – bisher für Kunden ausreichendes – Datenschutzsystem überarbeiten und erweitern müssen. Die monatlichen manuellen Aktualisierungen werden wir über eine Kooperation mit einer Kanzlei tagesaktuell per API Schnittstelle automatisieren. Optional bieten wir den Austausch von Gratis-Technologien in der DSGVO-Grauzone gegen ikostenpflichtige europäische Lösungen an.
Wir denken, die Ruhe vor Massen-Abmahnungen seit der Einführung der DSGVO ist erst einmal vorbei, bis der Gesetzgeber hier einschreitet oder erste Gerichtsurteile die unberechtigten Schadensersatzforderungen unterbinden.