Urheberrecht – Kopieren, Speichern oder Übernehmen?

Viele Webuser fragen sich, ob man Bilder, die Sie auf Internetseiten finden, auch für ihren eigenen Nutzen gebrauchen und nutzen dürfen.

Fotos oder Bilder fallen genau wie auch Texte in die Kategorie des Urheberrechtes. Um Inhalte urheberrechtlich zu schützen, bedarf es weder der Anmeldung, noch der Hinterlegung von Formalien. Jedes Bild oder auch jeder Text, welche einen „künstlerischen“ Wert haben, sind durch das Urheberrecht geschützt.
Das allbekannte Zeichen „(c)“ ist nur ein Hinweis für einen Urheberrechtsschutz. Dabei ist es egal, ob dem Bild ein „(c)“ beiliegt oder nicht. Es ist trotz alledem geschützt.
Als Beispiel lässt sich besonders gut folgender Fall beschreiben:
„Es ist doch nur ein harmloses Foto einer Gummi-Ente“, denkt sich doch jeder. Ein Facebook-Nutzer wurde daraufhin wegen genau so einer Gummi-Ente in seinem Profil abgemahnt. Dies hatte zur Folge, dass der User eine Unterlassungserklärung abgeben musste und Schatzenersatz zahlen sollte.
Denn bei dem Bild handelt es sich allerdings um ein urheberrechtlich geschütztes Bild.

Datenschutz – „eine Unbekannte im Web“ ?

Darf man Texte / Inhalte aus dem Internet kopieren, speichern oder übernehmen?

Texte und Inhalte sind gleichzustellen mit Bildern und Fotos. Auch hier besteht ein Urheberrecht. Wer einen fremden Text ohne die Einwilligung des „Erstellers“ benutzt – also kopiert und auf seine eigene Websete veröffentlicht – macht sich strafbar. Also werden auch textliche Inhalte vom Datenschutz erfasst.
Zur Verdeutlichung auch hierzu ein Beispiel:
Armin ein Malermeister aus Karlsruhe überlegt wie er seine Webseite seines Unternehmens attraktiver gestalten kann. Ihm kommt die Idee einen Artikel aus dem „handwerk-magazin“, der über sein Unternehmen geschrieben wurde, auf seine Webseite als „seinen“ eigenen Artikel zu integrieren.
Hätte er nicht zuvor das Magazin dazu befragt, hätte er das Urheberrecht des Textes, welches dem Handwerker-Magazin gehört, verletzt.
„Die Facebookseite meiner 16-jährigen Nichte ist theoretisch 15. 000 Euro wert – an Abmahngebühren für Anwälte.“ – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/10359948 ©2018
An dem Beispiel kann man erkennen, das Abmahngebühren bei einigen wenigen hundert Euro anfangen, aber letzten Endes – hypothetisch – bis in mehrere tausend Euro kosten können.

Gibt es die Möglichkeit Fotos und Bilder aus dem Internet für sich zu nutzen ohne das Urheberrecht zu verletzten?

Es gibt verschiedene Seiten, die dies anbieten. Wikimedia Commons stellt insgesamt 43.000.000 Bilder zur Verfügung gestellt, welche man im Zuge der jeweils beschriebenen Lizenzrechte meist kostenfrei verwenden kann, ohne in Konflikt mit dem Urheberrecht zu kommen.

Weitere interessante Links:
https://www.breuerlehmann.de/urheberrecht-fotos-internet/
https://www.it-recht-kanzlei.de/viewTopic.php?folder=412
https://www.berliner-zeitung.de/kultur/abmahnungen-bei-facebook-die-gefaehrliche-gummiente-10359948