Vor den Erfolg haben die Götter in der Neuzeit und im Internet die Analyse gesetzt. Möglichst exakt verfolgt Alldesign deshalb die Besucherströme auf den von ihnen betreuten Webseiten mit Hilfe von Google Analytics. Doch wir schreiben das Jahr 2018 und im DSGVO-Zeitalter muss zur Nutzung dieses kostenlosen Tools ein Auftrags(daten)verarbeitungsvertrag existieren. Noch vor wenigen Wochen mussten unsere Kunden für dieses Wortmonster packenweise Papier nach Irland schicken. Jetzt geht das mit einigen wenigen Klicks.
Google Analytics ist Macht
Woher kommen sie? Wohin gehen sie? Wie lange bleiben sie? Auf welcher Unterseite verlassen sie die Webseite? Aber auch was diese Besucher noch im Internet interessiert, könnte für das Online-Marketing des jeweiligen Unternehmens bedeutsam sein. Wer seine Webseite optimieren möchte, möge sich auf jeden Fall an Francis Bacon erinnern: „Wissen ist Macht“. Google Analytics ist in der richtigen Hand ein äußerst machtvolles Tool, weshalb wir es gerne nutzen. Den Umgang mit dieser Macht regelt die neue Datenschutzgrundverordnung. Denn schon die IP-Adresse des Webseiten-Besuchers gilt der DSGVO als schützenswertes Gut.
Macht braucht Regeln
Bei Nutzung von Google Analytics bedarf es deshalb eines sogenannten Auftrags(daten)verarbeitungsvertrages zwischen dem Webseitenbetreiber und dem Suchmaschinen-Riesen. Das Gute ist, dass dieser inzwischen mit Google Irland geschlossen wird. Damit werden die Daten wenigstens in der EU erhoben. Das bislang Schlechte war, dass nahezu alle Webseitenbetreiber ihre kurz AV genannten Verträge mit Google erneut abschließen mussten. Seitenweise Papier mussten sie dafür ausdrucken, unterschreiben, kopieren und – wie ging das eigentlich gleich wieder? – zur Post geben. Doch Google war wohl von der Flut insbesondere deutscher Unternehmen überrascht. Flugs wurde der Prozess auf ein Online-Verfahren umgestellt. Auch, wenn Rechtsexperten noch darüber streiten, ob dieses Verfahren der DSGVO entspricht, so ist es derzeit doch der einzig gangbare Weg.
Regeln oder regeln lassen
Voraussetzung, um diesen zwingend nötigen Weg zu beschreiten, ist ein Gmail-Konto und natürlich der Login zu seinem Google Analytics Konto. Während vertragliche Regelungen beim papierenen Weg von uns nicht beschritten werden konnten, können wir das digital im Kontext des Servicevertrages übernehmen. In diesem Fall genügt eine Mail an Ihren Alldesign-Projektleiter. Wer lieber selbst die entsprechenden Einstellungen ändern und den Vertrag mit Google Analytics erneuern möchte, findet hier eine Anleitung. Von wem wir bis Ende September nichts Gegenteiliges gehört haben, bei dem gehen wir von einer stillschweigenden Zustimmung aus. Dann übernehmen die Alldesigner diese Aufgabe im Rahmen der jeweiligen Service-Vereinbarung. Die dann erforderlichen Angaben für die „Kontaktdaten“ (Juristische Person, Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse, Datenschutzbeauftragter) übernehmen wir dann aus dem Impressum, der Datenschutzerklärung und ggf. unserem CMS.
Lesenswert bei der Zusammenarbeit mit Google ist auch unser Artikel zum responsiven Design.