Websites rechtssicher gestalten (Teil 2)

By 19. November 2015Webdesign
Datenschutz bei Websites Internetrecht

Die wichtigsten Inhalte eines guten Impressums wurden bereits im ersten Teil angesprochen. Wer aber denkt, dass dies schon ausreicht, liegt leider falsch.

Da man beim Besuch einer Website allgemeine, wie auch persönliche Daten unbemerkt über den Browser an die besuchte Website sendet, muss nach deutschem Recht angeben werden, was mit den Daten gemacht wird. Dies erfordert eine Datenschutzerklärung, die wie das Impressum auf einer separaten Seite zu erreichen sein muss und die folgenden Themen behandelt:

  1. Welche Daten werden erhoben und was wird damit gemacht
    Wichtig ist zu wissen, dass nicht immer bewusst Daten benutzt oder gespeichert werden. CMS Systeme und sogar der eigene Webhosting-Anbieter speichert jeden Besucher in sogenannte Server Logs. Diese Vorgänge müssen verständlich ausgewiesen werden.
  2. Analyse Software und Statistiken
    Nutzt man Analyse Softwares wie z.B. Google Analytics, die besonders weitgehend und viele Daten speichert, so muss auch dies erklärt werden. Da es aber in Deutschland verboten ist personenbezogene Daten an Dritte, in diesem Fall Google, weiter zu geben, muss z.B. Google Analytics mit der anonymizeIp -Technik betrieben werden. Diese Technik anonymisiert die IP-Adresse des Besuchers und verhindert die genaue Identifizierung des Websitebesuchers. Quelle und Anleitung:
    https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/

Am einfachsten lassen sich solche Impressums- und Datenschutzseiten über Generatoren, wie z.B. den E-Recht24 Generator generieren. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Diese fertigen Templates passen zwar meist zu einfachen Websites. Bietet man jedoch Angebote an oder betreibt sogar einen Shop, gelten andere Bedingungen, die auch ein anderes Impressum und Datenschutzerkärung verlangen.

Impressum und Datenschutz Design schonend einbinden

Auch hier lauert wieder ein Fallstrick, der häufig abgemahnt wird. Möchte man als Website Besitzer Impressum und Datenschutz möglichst weit versteckt oder nur auf einer Seite einbinden, um das schöne Design der eigenen Website zu schonen, läuft man ebenfalls Gefahr der momentanen Abmahnwelle.

Der Gesetzgeber gibt genau vor, wie und wo man die beiden Seiten einzubinden hat. Es muss nicht unbedingt im Hauptmenü sein, aber Impressum und Datenschutz müssen einfach und gut zu finden sein und das von jeder Seite aus.
Vorgegeben sind hier maximal 2 Klicks, die den Suchenden zum Impressum oder Datenschutz bringen. Außerdem darf die Benennung nicht willkürlich ausgewählt werden, sie muss eindeutig und präzise beschreiben, worum es geht.

Urheberrecht und Lizenzen

Steht man vor der bevorstehenden Veröffentlichung seiner neuen oder aktualisierten Website oder Blog, empfehlen wir besonders auf Urheberrechtsnennungen oder -verletzungen zu achten. Gerade wenn die eigene Website durch eine SE Optimierung höher im Google Ranking aufgestiegen ist, kann man sicher sein, dass Anwälte und Konkurrenten einen beobachten und bei Verstößen handeln. Deswegen sollte man seine Website dahingehend stetig prüfen oder prüfen lassen, ob die Lizenzen von Bildern eingehalten wurden und man das Nutzungsrecht am Bild besitzt.

Gerade bei kostenlosen Bilddatenbankanbietern ist Vorsicht geboten, da in den Nutzungsbedingungen sehr genau geregelt ist, wie der Autor anzugeben ist und ob ein Link gesetzt werden muss. Oftmals reicht eine Nennung im Impressum nicht aus, sondern muss direkt unter das Bild mit Verlinkung zur Bilddatenbank gesetzt werden (z.B.: Pixelio Stand:11/2015).
Da die meisten Websites allein schon durch Angabe einer Dienstleistung oder dem Verkauf von Produkten als kommerziell gelten, muss dem verwendeten Bild auch die kommerzielle Nutzung freigegeben worden sein.

Dasselbe gilt auch für die Verwendung in sozialen Netzwerken, da beim Upload die Bildrechte an das Netzwerk abgegeben werden und das explizit vom Autor und der Bilddatenbank erlaubt sein sollte. Einfacher hat man es mit CCO lizenzierten Medien, die eine freie und wirklich kostenlose Nutzung ohne Namensnennung erlauben.

Fazit – Internet Recht ist nicht einfach

Man muss sich also nicht nur um seine Webinhalte kümmern, sondern auch aktuelle Rechtsprechungen und neue Gesetze verfolgen. Abhilfe kann ein Anwalt schaffen, der sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat und immer auf dem aktuellsten Stand ist.
Preisgünstiger und meist genauso gut sind aber auch Angebote von Agenturen, die durch Ihre Arbeit in diesem Themenfeld immer gut informiert sind. Hilfreich sind zudem auch Blogs, die regelmäßig über Rechtsthemen berichten und einen auf dem Laufenden halten. Hält man sich an den Guide in diesem Beitrag und verfolgt gelegentlich die News, kann man schnell auf Änderungen im Recht reagieren.